02662-6289  Mühlentalstraße 16, 57629 Wied

Willkommen

515 Einwohner, davon 507 mit Erstwohnsitz, und 184 Haushalte (Stand 30.06.2018), 4,68 Quadratkilometer Fläche, 305 Meter über dem Meeresspiegel – das sind die nackten Zahlen unserer rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde Wied im Westerwald.

Idyllisch gelegen zwischen den Ballungszentren Köln-Bonn und Rhein-Main, die Nähe zur Stadt Hachenburg und ein reges Dorfleben machen Wied zu einem lukrativen Wohnort für Senioren und junge Familien gleichermaßen.

Unsere Vereine organisieren eine Vielzahl von Veranstaltungen von der Karnevalssitzung im Dorfgemeinschaftshaus über die Kirmes im Mai, das Brunnenfest im August sowie das Schlachtfest im Oktober haben ihren festen Platz im Jahreskalender des Dorfes. Die Gemeinde selbst veranstaltet jährlich einen Gemeindewandertag sowie eine vorweihnachtliche Seniorenfeier – mit Unterstützung des Frauenchors im Dorfgemeinschaftshaus.

Landschaftlich prägt das Wiedtal das Erscheinungsbild der Gemeinde. Durch umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen entlang prämierter Rad- und Wanderwege ist Wied ein besonderer Ausflugstipp für Naturfreunde.

Am besten, Sie schauen selbst einmal bei uns vorbei – nicht nur im Netz, sondern ganz persönlich.

Bekanntmachung 

Einführung wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Die VG hat die wichtigsten Informationen rund um das Thema des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages zusammengestellt und nun auf die Homepage der Verbandsgemeinde Hachenburg eingestellt.

HIER SIND DIE INFORMATIONEN

 

Birgit Hopfinger

Ortsbürgermeisterin

Aktuelle Informationen 

Vernachlässigte Grabstätten

Leider muss ich feststellen, dass einige Grabstätten auf unserem Friedhof von den Angehörigen nicht gepflegt werden und Unkraut/Wildwuchs auf und um die jeweilige Grabstätte wuchert. Deshalb wird aus gegebenem Anlass auf die Regelungen der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Wied hingewiesen, die u.a. die nachfolgenden Festsetzungen beinhaltet.

 Um entsprechende Beachtung der örtlichen Friedhofssatzung wird gebeten.

 (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 13 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.

 (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG) verantwortlich.

 § 19 Vernachlässigte Grabstätten

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen.

  • Birgit Hopfinger Sonntag, 1. Oktober 2023 von Birgit Hopfinger

    B E K A N N T M A C H U N G

    Die VG hat die wichtigsten Informationen rund um das Thema des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages zusammengestellt und nun auf die Homepage der Verbandsgemeinde Hachenburg eingestellt.

    HIER SIND DIE INFORMATIONEN

     

    Birgit Hopfinger

    Ortsbürgermeisterin

  • Birgit Hopfinger Montag, 19. Juni 2023 von Birgit Hopfinger

    Vernachlässigte Grabstätten

    Leider muss ich feststellen, dass einige Grabstätten auf unserem Friedhof von den Angehörigen nicht gepflegt werden und Unkraut/Wildwuchs auf und um die jeweilige Grabstätte wuchert. Deshalb wird aus gegebenem Anlass auf die Regelungen der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Wied hingewiesen, die u.a. die nachfolgenden Festsetzungen beinhaltet:

     (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 13 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.

     (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG) verantwortlich.

    § 19 Vernachlässigte Grabstätten

    (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen.

     Um entsprechende Beachtung der örtlichen Friedhofssatzung wird gebeten.

  • Birgit Hopfinger Montag, 12. Juni 2023 von Birgit Hopfinger

    B E K A N N T M A C H U N G

    Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Wahlperiode 2024 – 2028 liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 25.06.2023 bei der Ortsbürgermeisterin während der üblichen Sprechstunden zu jedermanns Einsichtnahme aus.

    Gegen die Richtigkeit der Vorschlagsliste kann jedermann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ortsbürgermeisterin Einspruch erheben.

     

    Birgit Hopfinger

    Ortsbürgermeisterin

  • Birgit Hopfinger Montag, 20. März 2023 von Birgit Hopfinger

    Aktuelles

    ■ Aktion "Saubere Landschaft"

    Am Samstag, dem 15.4.2023 findet wieder die Aktion "Saubere Landschaft" statt. Treffpunkt ist um 10:00 Uhr am Gemeindehaus. Ich bitte Euch, diesen Termin vorzumerken. Wir benötigen auch Fahrzeuge mit Anhängern um den gesammelten Müll abzutransportieren. Im Anschluss an die Aktion sind alle Helfer zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Es wäre schön, wenn sich zahlreiche Helfer, gerne auch Jugendliche und Kinder an dieser Müllsammelaktion beteiligen. Unsere Landschaft hat es leider dringend nötig.

     

    ■ Grünschnittplatz

    Der Grünschnittplatz ist ab 15.4.2023 wieder Samstags von 15:00 - 17:00 Uhr geöffnet.

     

    ■ Schöffenwahl

    Im Jahr 2023 sind gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) durch die Ortsgemeinden Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffinnen/Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 aufzustellen. Entsprechend der Einwohnerzahl hat unsere Ortsgemeinde dem Amtsgericht mindestens eine Schöffin oder einen Schöffen zur Wahl vorzuschlagen .

    Wer Interesse an diesem wichtigen Ehrenamt hat, möchte sich bitte bei mir melden.

Unser Wald - gefunden von Gerd Hillebrand

Ich bin der Wald
Ich bin uralt

Ich hege den Hirsch
Ich hege das Reh

Ich schütz Euch vor Sturm
Ich schütz Euch vor Schnee

Ich wehre dem Frost
Ich wahre die Quelle

Ich hüte die Scholle
Bin immer zur Stelle

Ich bau Euch das Haus
Ich heiz Euch den Herd

Drum ihr Menschen
Haltet mich wert!

Quelle: Inschrift. An einem niedersächsischen Forsthaus aus dem 17. Jhdt.

Blickwinkel Wied

Juni 22:

Wied ist zu jeder Jahreszeit schön. Auch im Juni findet man mit ganz besonderen „Blickwinkeln“. Wer weiß, wo Udo Rosinski diese tolle Morgenstimmung eingefangen hat? 

Freizeitangebote

Unser Wied mit dem schönen Wiedbachtal lädt förmlich zum Wandern und Radeln ein. Wir stellen eine Auswahl an attraktiven Routen vor.

Aber auch das Basteln/ Heimwerken soll nicht in Vergessenheit geraten - so gibt es auch hierfür eine Rubrik.

Können Sie einen Beitrag leisten? Dann zögern Sie nicht und schreiben Sie uns!

...Freizeit

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Reinigungskraft gesucht

Für Reinigungsarbeiten im und ums Dorfgemeinschaftshaus wird eine Reinigungskraft in Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung gesucht. An dieser Stelle Interessierte melden sich bitte bei mir unter Tel. 6289.

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