Willkommen
515 Einwohner, davon 507 mit Erstwohnsitz, und 184 Haushalte (Stand 30.06.2018), 4,68 Quadratkilometer Fläche, 305 Meter über dem Meeresspiegel – das sind die nackten Zahlen unserer rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde Wied im Westerwald.
Idyllisch gelegen zwischen den Ballungszentren Köln-Bonn und Rhein-Main, die Nähe zur Stadt Hachenburg und ein reges Dorfleben machen Wied zu einem lukrativen Wohnort für Senioren und junge Familien gleichermaßen.
Unsere Vereine organisieren eine Vielzahl von Veranstaltungen von der Karnevalssitzung im Dorfgemeinschaftshaus über die Kirmes im Mai, das Brunnenfest im August sowie das Schlachtfest im Oktober haben ihren festen Platz im Jahreskalender des Dorfes. Die Gemeinde selbst veranstaltet jährlich einen Gemeindewandertag sowie eine vorweihnachtliche Seniorenfeier – mit Unterstützung des Frauenchors im Dorfgemeinschaftshaus.
Landschaftlich prägt das Wiedtal das Erscheinungsbild der Gemeinde. Durch umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen entlang prämierter Rad- und Wanderwege ist Wied ein besonderer Ausflugstipp für Naturfreunde.
Am besten, Sie schauen selbst einmal bei uns vorbei – nicht nur im Netz, sondern ganz persönlich.
Einführung wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
Die VG hat die wichtigsten Informationen rund um das Thema des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages zusammengestellt und nun auf die Homepage der Verbandsgemeinde Hachenburg eingestellt.
Birgit Hopfinger
Ortsbürgermeisterin
Vernachlässigte Grabstätten
Leider muss ich feststellen, dass einige Grabstätten auf unserem Friedhof von den Angehörigen nicht gepflegt werden und Unkraut/Wildwuchs auf und um die jeweilige Grabstätte wuchert. Deshalb wird aus gegebenem Anlass auf die Regelungen der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Wied hingewiesen, die u.a. die nachfolgenden Festsetzungen beinhaltet.
Um entsprechende Beachtung der örtlichen Friedhofssatzung wird gebeten.
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 13 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.
(2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG) verantwortlich.
§ 19 Vernachlässigte Grabstätten
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen.
Unser Wald - gefunden von Gerd Hillebrand
Ich bin der Wald
Ich bin uralt
Ich hege den Hirsch
Ich hege das Reh
Ich schütz Euch vor Sturm
Ich schütz Euch vor Schnee
Ich wehre dem Frost
Ich wahre die Quelle
Ich hüte die Scholle
Bin immer zur Stelle
Ich bau Euch das Haus
Ich heiz Euch den Herd
Drum ihr Menschen
Haltet mich wert!
Quelle: Inschrift. An einem niedersächsischen Forsthaus aus dem 17. Jhdt.
Freizeitangebote
Unser Wied mit dem schönen Wiedbachtal lädt förmlich zum Wandern und Radeln ein. Wir stellen eine Auswahl an attraktiven Routen vor.
Aber auch das Basteln/ Heimwerken soll nicht in Vergessenheit geraten - so gibt es auch hierfür eine Rubrik.
Können Sie einen Beitrag leisten? Dann zögern Sie nicht und schreiben Sie uns!